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Regelbedarfssätze für Grundsicherung werden zum 1. Januar 2020 angehoben

Rund 14.000 Bedarfsgemeinschaften in der Bundesstadt Bonn sind von der bundesweiten Anpassung betroffen.

Nr. 9 / 2019 – 17. Dezember 2019

Auch viele Leistungsbezieherinnen und -bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld in der Bundesstadt Bonn erhalten ab dem 1. Januar 2020 aufgrund der bundesweiten Anhebung des Regelsatzes mehr Geld. Betroffen sind 14.000 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt mehr als 31.000 Personen.

(Stand November 2019)

Eckregelsatz für Erwachsene steigt auf 432 Euro monatlich

Für alleinstehende oder alleinerziehende Personen bedeutet das ab 2020 eine Erhöhung des Regelbedarfssatzes von monatlich 424 Euro um 8 Euro auf 432 Euro. Auch einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe werden angehoben.

Benachrichtigung der Leistungsempfänger erfolgt bis Jahresende

Eine gesonderte Antragstellung oder Vorsprache im Jobcenter Bonn ist nicht notwendig. Bundesweit sollen alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bis Ende des Jahres einen Bescheid über die für sie relevanten Änderungen erhalten.

Alte und neue Regelsätze (2019/2020)

  • Personengruppe
    • Alleinstehende oder Alleinerziehende
    • Verheiratete oder in Partnerschaft lebende Volljährige
    • 18- bis unter 25-jährige im Haushalt der Eltern sowie Personen U25, die ohne Zustimmung des Jobcenters zu Hause aus- oder umziehen
    • Jugendliche von 14 bis 17 Jahre
    • Kinder von 6 bis 13 Jahre
    • Kinder bis 5 Jahre
  • Regelleistung bis 31.12.19
    • 424 €
    • 382€
    • 339 €
    • 322 €
    • 302 €
    • 245€
  • Regelleistung ab 01.01.20
    • 432 €
    • 389 €
    • 345 €
    • 328 €
    • 308 €
    • 250 €

Pressemitteilung zum Download

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