Kooperationsplan & Schlichtung

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zum Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren, die vorgesehen sind, wenn Sie Bürgergeld beziehen.

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Kooperationsplan: Der „rote Faden“ in Ihrem Integrationsprozess

Im Kooperationsplan (nach § 15 SGB II) wird festgehalten, welche Ziele und Schritte wir gemeinsam mit Ihnen erarbeitet haben. Neben Ihren Aufgaben (z.B. Bewerbungsbemühungen) werden darin auch Förderangebote des Jobcenters wie zum Beispiel Qualifizierungsmöglichkeiten oder das Einstiegsgeld verankert. Wenn nötig, können auch begleitende Hilfen verabredet werden, zum Beispiel Sucht-, Schuldner- oder psychosoziale Beratung sowie Kinderbetreuung.

Der Kooperationsplan ist im Beratungs- und Vermittlungsprozess sehr wichtig. Er ist verbindlich und soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Jobcenter unterstützen.

Schlichtungsverfahren

Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft kommt, die den Inhalt des Kooperationsplans betreffen, kann das Schlichtungsverfahren (nach § 15a SGB II) helfen.

Das Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag für die Erstellung oder Fortschreibung eines gemeinsamen Kooperationsplans zu entwickeln.

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

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