Ombudsstelle

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ombudsstelle des Jobcenters Bonn.

Kontakt und Terminvereinbarung

Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Die Ombudsfrau berät Sie auch gerne telefonisch!
Schreiben Sie bitte eine Email oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer, damit die Ombudsfrau Sie zurückrufen kann.

Tel.: 0228 77 40 26
Email: om**********@sg**.de

 

Sprechzeiten

Sprechzeiten sind jeden Montag
von 8.30 bis 10.30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

 

Postadresse

Ombudsstelle für das Jobcenter Bonn
Frau Fendel-Sridharan
Zimmer 2.07, 2. Stock
Rathausgasse 5-7
53111 Bonn

 

Aufgaben der Ombudsstelle

Als Träger des Jobcenters Bonn haben die Agentur für Arbeit Bonn und die Bundesstadt Bonn vereinbart, eine Ombudsstelle einzurichten. Die Ombudskraft wird von der Trägerversammlung des Jobcenters Bonn bestellt und berichtet dieser halbjährlich.
Sie arbeitet ehrenamtlich und unabhängig vom Jobcenter Bonn.

Die Ombudsstelle stellt ein zusätzliches Hilfeangebot für die Kund/innen des Jobcenters Bonn dar. Als neutrale, unparteiische Instanz soll sie insbesondere

  • Anregungen, Kritik und Beschwerden von betroffenen Kund/innen entgegennehmen.
  • in Streitfällen unbürokratisch zwischen den betroffenen Personen und dem Jobcenter Bonn vermitteln.
  • erklären und beraten.


Bitte beachten Sie:

Die Arbeit der Ombudsstelle ersetzt nicht

  • den formalen Rechtsweg!
    Durch die Einschaltung der Ombudsstelle wird weder ein Bescheid des Jobcenters Bonn außer Kraft gesetzt noch die mitgeteilte Frist unterbrochen.
    Die Bescheide des Jobcenters Bonn sind aus Gründen der Rechtssicherheit mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Darin wird mitgeteilt, dass Sie innerhalb der Frist von einem Monat Widerspruch bzw. Klage vor dem Sozialgericht Köln einlegen können.
    Wenn die Monatsfrist abgelaufen ist, hat ein Bescheid Bestand!
  • die Aufgaben des Kundenreaktionsmanagements im Jobcenter Bonn.
  • die Beratungs- und Betreuungsaufgaben von Arbeitslosenberatungsstellen.