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„Der Vergleich von 2020 zu 2019 zeigt auf dem Arbeitsmarkt der Region Bonn/Rhein-Sieg deutlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Dennoch ist der Arbeitsmarkt nicht in dem Maße eingebrochen, wie man es hätte erwarten können. Dies ist insbesondere dem Instrument der Kurzarbeit zu verdanken, welches nicht die Arbeitslosigkeit verschleiert, sondern die Chance wahrt, Arbeitslosigkeit zu vermeiden“, erläutert Stefan Krause, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, während der gemeinsamen Jahresbilanz zum Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg und der Jobcenter Bonn und Rhein-Sieg.
Robert Zirbes, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters Bonn: „Abgesehen davon, dass wir seit Beginn der Pandemie verstärkt telefonisch und digital mit unseren Kundinnen und Kunden kommunizieren, war es hilfreich für die Menschen, dass die Antragstellung in der Corona-Krise vereinfacht wurde. Das bedeutet, es findet vorübergehend eine vereinfachte Vermögensprüfung statt. Vermögen wird bei einer Person erst ab einem Betrag von 60.000€ berücksichtigt (Für jede weitere Person steigt die Grenze um weitere 30.000€). Auch schauen wir momentan bei Neuanträgen nicht darauf, ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Die gesetzlichen Regelungen zum vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung laufen momentan bis zum 31. März 2021.“
Ganz wichtig zu wissen: Ein Leistungsanspruch beim Jobcenter umfasst lediglich Mittel zum Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten bei Selbständigen wie beispielsweise Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten, können nicht übernommen werden.
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