Berufliche Weiterbildung: Möglichkeiten und Chancen

Sie wollen sich beruflich weiterbilden? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihren Möglichkeiten für eine berufliche Weiterbildung.

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Häufig nachgefragt

Ihre Möglichkeiten für eine berufliche Weiterbildung

Das Jobcenter Bonn kann Sie bei einer beruflichen Weiterbildung unterstützen,

  • um Ihnen bei Arbeitslosigkeit den Berufseinstieg zu erleichtern,
  • um zu verhindern, dass Sie arbeitslos werden oder
  • weil Ihnen ein Berufsabschluss fehlt und eine Weiterbildung notwendig ist oder
  • Sie bessere Berufschancen haben, wenn Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten ausbauen.

Ziele einer beruflichen Weiterbildung

Eine berufliche Weiterbildung soll

  • als berufliche Fortbildung Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse erhalten, erweitern, den technischen Entwicklungen anpassen und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten schaffen.
  • eine berufliche Umschulung mit anerkanntem Abschluss in einem Beruf ermöglichen, in dem aufgrund des Fachkräftemangels eine hohe Nachfrage nach Arbeitnehmer/innen besteht.
  • Ihnen ermöglichen, eigene zertifizierte Teilqualifizierungen zu machen, die als abgeschlossenes Modul bundesweit als Berufsabschluss anerkannt sind und bei Teilnahme an allen Modulen (zeitlich flexibel) zu einem anerkannten Beruf führen können.

Fördervoraussetzungen und Kostenübernahme

Folgende Voraussetzungen sind für eine berufliche Weiterbildung notwendig:

  • Beratung vor Beginn durch das Jobcenter Bonn,
  • Zulassung des Bildungsträgers (z.B. des Jobcenters) für die Maßnahme,
  • Erfüllen der Voraussetzungen für eine Förderung, wobei die Verbesserung Ihrer Jobsituation und der Chancen am Arbeitsmarkt berücksichtigt werden,
  • Prüfung Ihrer individuellen Eignung (fachliche, physische, intellektuelle, psychische und formelle Voraussetzungen sowie Motivation),
  • Erfüllung der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen (fehlender oder veralteter Berufsabschluss, weshalb auf absehbare Zeit keine Vermittlung möglich ist).

Folgende Kosten können vom Jobcenter übernommen werden:

1) Lehrgangsgebühren, Kosten für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsstücke, Kosten für Eignungsfeststellung, Prüfungsgebühren
2) Fahrtkosten
3) Kosten für die Unterbringung an einem anderen Ort und für Verpflegung
4) Kosten für die Betreuung von Kindern

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

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