Ihr Erstantrag im Jobcenter Bonn

Sie möchten Leistungen beim Jobcenter Bonn beantragen? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Erstantrag.

 

Kennen Sie unsere eTermin-Vereinbarung?

Unter anderem für folgende Fälle können Sie einen eTermin buchen:
– Sie sind Neukunde/in
– Sie sind Neukunde/in und Ihnen fehlen ganz akut Mittel, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (Mittellosigkeit)

Häufig nachgefragt

Wie und wo stellen Sie einen Neuantrag?

Bitte nehmen Sie mit dem Jobcenter Bonn Kontakt auf, um einen Antrag zu stellen. Das ist persönlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch möglich. Formulare für Ihren Antrag erhalten Sie online im Downloadcenter oder vor Ort im Kundenportal des Jobcenters Bonn.

Wichtig: Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, ist für die Berechnung Ihrer Ansprüche und den Beginn Ihres Leistungsbezuges entscheidend. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb am besten so früh wie möglich, d.h. gegebenenfalls bereits, bevor Sie hilfebedürftig werden.

Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, erhalten Sie einen Termin bei einem Neukundenberater im Jobcenter Bonn, Rochusstraße 6. Der Neukundenberater gibt Ihnen die notwendigen Antragsformulare. Diese finden Sie auch in unserem Downloadcenter. Das oberste Ziel ist, Ihre Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich ganz – oder zumindest teilweise – zu beenden.

Deshalb erhalten Sie in der Neukundenberatung zwei Termine:

1) Termin: Hier geben Sie Ihren Antrag beim Neuantragsteam in der Rochusstraße 4 ab. Bitte bringen Sie zu diesem Termin die vollständig ausgefüllten Antragsformulare sowie ergänzende Unterlagen mit. So können wir schnell eine Entscheidung über Ihren Leistungsanspruch treffen.

2) Termin: Dieser Termin findet bei der Arbeitsvermittlung statt. Dort erhalten Sie individuelle Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

Bitte beachten Sie:
Termine beim Jobcenter haben eine sogenannte Meldepflicht. Das bedeutet: Sie müssen zu diesen Terminen erscheinen.

Welche Unterlagen werden für den Neuantrag benötigt?

Folgende Unterlagen werden für die Prüfung Ihres Antrag benötigt:

  • Der vollständig ausgefüllte und von Ihnen, ggf. auch von Ihrem Lebenspartner, unterschriebene Antrag,
  • Personalausweis / Reisepass / Nationalpass / aktueller Aufenthaltstitel,
  • Sozialversicherungsausweis,
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen,
  • Mietvertrag / Nebenkosten- / Heizkostenabrechnung (wenn vorhanden der Wohngeldbescheid),
  • Lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate (bei Selbständigen der letzten 6 Monate)

Erst wenn alle Antragsunterlagen vorliegen, können wir über Ihren Antrag entscheiden. Bitte beachten Sie, dass weitere notwendige Unterlagen nachgefordert werden können, wenn wir feststellen, dass diese notwendig sind.

Was muss noch beachtet werden?

Mitteilung von Veränderungen

Sollten sich Ihre persönlichen Verhältnisse verändern (z.B. Einzug einer weiteren Person in die Bedarfsgemeinschaft oder Aufnahme bzw. Beendigung eines Jobs), so sind Sie dazu verpflichtet, diese Veränderungen dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.

Nutzen Sie dazu bitte die Formulare aus dem Downloadcenter oder teilen Sie uns Ihre Veränderung einfach, sicher und digital über jobcenter.digital mit.

Weiterbewilligungsantrag

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, ist das immer nur für einen bestimmten Zeitraum möglich. Deshalb müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf dieses Bewilligungszeitraums einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das ist auch über jobcenter.digital möglich.

Bescheiderklärer

Auf Ihrem Bescheid über das Arbeitslosengeld II steht, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Leistungen bewilligt worden sind. Teil dieses Bewilligungsbescheides ist ein Berechnungsbogen. Dieser zeigt in einer Übersicht, ob und wie viel eigenes Einkommen berücksichtigt wurde. Der Bescheid wird Ihnen per Post zugeschickt. Da ein Bescheid aus Gründen der Rechtssicherheit eine Vielzahl von Informationen enthalten muss, ist er nicht immer leicht lesbar.

Hier kommen Sie zu einem Video, das den Bewilligungsbescheid einfach verständlich erklärt: Video

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

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