Auch die Bonnerinnen und Bonner, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld beziehen, erhalten ab dem 1. Januar 2021 aufgrund der bundesweiten Anhebung des Regelsatzes mehr Geld. Betroffen sind rund 14.360 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt knapp 30.200 Personen. (vorläufiger Stand November 2020)
Eckregelsatz für Erwachsene steigt auf 446 Euro monatlich
Für alleinstehende oder alleinerziehende Personen bedeutet das ab 2021 eine Erhöhung des Regelbedarfssatzes von monatlich 432 Euro um 14 Euro auf 446 Euro (Staffelung nach Alter siehe Tabelle im pdf zum Download unten). Auch einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe werden angehoben.
Benachrichtigung der Leistungsempfänger erfolgt bis Jahresende
Eine gesonderte Antragstellung oder Vorsprache im Jobcenter Bonn ist nicht notwendig. Bundesweit sollen alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bis Ende des Jahres einen Bescheid über die für sie relevanten Änderungen erhalten.
Die Pauschale für Schulbedarf steigt auf 154,50 Euro
Der Schulbedarf ist eine zusätzliche Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dieser wird automatisch mit bewilligt, wenn schulpflichtige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Die Leistung pro Kind und Schuljahr steigt ab 2021 automatisch von derzeit 150 Euro auf 154,50 Euro. Am 1. Februar 2021 wird automatisch ein Betrag in Höhe von 51,50 Euro überwiesen, der zweite Teilbetrag in Höhe von 103 Euro am 1. August 2021.