Sofortangebot: Möglichkeiten und Voraussetzungen

Eines der obersten Ziele des Jobcenters Bonn ist es, mit dem Sofortangebot Ihre Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Soforthilfeangebot.

Kennen Sie unsere eTermin-Vereinbarung?

Unter anderem für folgende Fälle können Sie einen eTermin buchen:
– Sie sind Neukunde/in
– Sie sind Neukunde/in und Ihnen fehlen ganz akut Mittel, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (Mittellosigkeit)

Häufig nachgefragt

Welche Unterstützungen erhält man durch das Sofortangebot?

Sie wollen an Ihrer aktuellen Situation etwas ändern und wünschen sich Unterstützung? Das Jobcenter Bonn bietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an, zum Beispiel:

  • Erstellen eines Bewerberangebotes
  • Aushändigung von konkreten Stellenangeboten
  • Unterstützung bei der Vermittlung, z.B. durch den hausinternen Vermittlungsservice
  • Erstattung von Bewerbungskosten
  • Übernahme der Reisekosten bei Vermittlung/Eignungsfeststellung
  • Teilnahme an Maßnahmen in einem Betrieb oder bei einem Träger
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung durch notwendige Qualifizierungen
  • Einstellungshilfen – Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Deutschkurse

Wichtig: Bitte beantragen Sie Leistungen immer im Voraus, bevor Kosten entstehen.Dieses Angebot gilt für Sie sowie für alle erwerbsfähigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung und vereinbaren Sie Ihr individuelles Unterstützungspaket.

Was muss man bei der Antragsstellung für das Sofortangebot berücksichtigen?

1) Das Sofortangebot können Sie direkt nach der Erstantragstellung erhalten. Es soll Ihnen schnell und unkompliziert bei der Suche nach einer neuen Arbeit helfen. Dazu ist ein Gespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechperson der Arbeitsvermittlung notwendig. Eine Bewilligung Ihres Erstantrages ist hierfür noch nicht notwendig.

2) Das Sofortangebot steht Ihnen und allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu.

3) Sie können finanzielle Förderungen zur Unterstützung bei der Arbeitssuche oder -aufnahme erhalten: zum Beispiel eine Übernahme von Fahrtkosten oder anderen notwendigen Kosten.

4) Außerdem kann die Suche nach einer Arbeitsstelle durch professionelle Coaches unterstützt werden.

5) Über das Sofortangebot werden verschiedene Unterstützungen der Job-Vermittlung und Weiterbildung angeboten, sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

Welches Sofortangebot Sie bekommen, hängt von Ihrer persönlichen Voraussetzung und beruflichen Qualifikation ab. Grundlage für das Sofortangebot ist eine Eingliederungsvereinbarung.

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

News & Service

Streik im Nahverkehr Dienstag 05.03.24

Weiterlesen

Warum nicht…
Hauswirtschafter/-in?

Warum nicht…
Altenpfleger/-in?

Warum nicht…
Koch/Köchin?

Warum nicht…
Kraftfahrer/-in?