Informationen für Existenzgründer*innen und Selbstständige, die Grundsicherung beziehen

Existenzgründende und selbständig tätige Leistungsberechtigte, deren Einkommen noch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu sichern, können einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld prüfen lassen.

Wenn Sie bereits Kund*in des Jobcenters sind und planen, sich selbstständig zu machen, kontaktieren Sie bitte zunächst Ihre Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung oder im Fallmanagement.

Diese finden Sie in unserer Ansprechpersonensuche.

Die Kolleg*innen beraten Sie als Existenzgründende umfassend zu Fragen wie:

  • Wie lange kann ich Leistungen vom Jobcenter erhalten?
  • Wie erfolgt eine Prüfung des Grundsicherungsgeldes?
  • Welche Zusatzleistungen kann ich als Existenzgründende erhalten und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Existenzgründende

Im Rahmen des SGB II können Zusatzleistungen für Existenzgründende gezielt geprüft werden – aber nur, wenn das Gründungsvorhaben realistisch zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit führen kann. Förderleistungen können im Rahmen der Arbeitsvermittlung flexibel, geprüft werden, sind aber streng an Tragfähigkeit, Mitwirkung und Prognosen gebunden.

Es besteht kein automatischer Anspruch auf Unterstützungsleistungen und der Fokus liegt auf der Integration in Arbeit.

Eine Existenzgründung kann nur unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  • berufliche und persönliche Voraussetzungen sind gegeben, d.h. persönliche Vorlieben zu einer bestimmten Tätigkeit reichen nicht aus
  • Grundlagen eines Businessplans sind vorhanden
  • reine „Gewinnerzielungsabsicht“ reicht nicht aus
  • die Tätigkeit muss absehbar wirtschaftlich tragfähig sein, d.h. eine dauerhafte Aufstockung ist in  der Grundsicherung nicht vorgesehen
  • zeitnahe Reduzierung der Hilfebedürftigkeit muss erreichbar sein

Selbständige

Wenn Ihr Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, können Sie einen Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen. Eine Prüfung erfolgt im Jobcenter Bonn durch das Team für Selbständige.

Selbständige in der Grundsicherung (SGB II) müssen:

  • Einnahmen/Ausgaben offenlegen
  • Prognosen (EKS –  Einkommen aus Selbständigkeit) abgeben
  • wirtschaftlich handeln (Gewinnerzielungsabsicht) darlegen

Diese Unterlagen sollten Sie als Selbstständige*r zur Hand haben, wenn Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen möchten:

  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerberaum-Mietraumvertrag (falls vorhanden)
  • Nachweise Personalkosten (z. B. durch Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten drei Monate
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Bei einer GmbH: Gesellschafterverträge

Bitte beachten Sie!

  • Das Jobcenter sichert durch die Zahlung von Grundsicherungsgeld den Lebensunterhalt von Selbstständigen so lange und in dem Umfang, in dem ihre Einkünfte dafür nicht ausreichen.
  • Das Jobcenter gleicht jedoch keine fehlenden Einnahmen oder Verluste aus, die durch die Selbstständigkeit entstehen können.

Sie können dazu im Vorfeld bereits den Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbständigkeit) und die dazugehörigen EKS-Hinweise  auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit nutzen.

Unser Ziel: Beendigung des Anspruchs auf Grundsicherungsgeld

Das Ziel und der gesetzliche Auftrag des Jobcenters Bonn ist es, dass Sie langfristig die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung und die Beendigung der Hilfsbedürftigkeit erreichen.

  • Dies erfolgt mit Ihnen zusammen durch regelmäßige Entwicklungsgespräche im Integrationsbereich, (in der Regel alle 6 Monate) und durch Vereinbarung eines gemeinsamen Kooperationsplans.
  • Wir erörtern mit Ihnen die Angaben, die Sie anhand der Anlage EKS im Leistungsbereich zu Ihren Einkünften aus der Selbständigkeit abgegeben haben
  • Die Teilnahme an Unterstützungsangeboten der Arbeitsvermittlung kann notwendig sein, z.B. an geeigneten Maßnahmen zur Beratung und Kenntnisvermittlung, Workshops oder Bewerbertagen.

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

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