Voraussetzungen für Geldleistungen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen für Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes sowie zu den Themen Einkommen, vorrangige Leistungen und Vermögen.

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Häufig nachgefragt

Voraussetzungen für einen Antrag auf Bürgergeld

Das Jobcenter Bonn gewährt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes heißen auch Bürgergeld.

Sie können Bürgergeld unter folgenden Voraussetzungen erhalten:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
  • Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Anspruch auf Bürgergeld haben auch nicht erwerbstätige Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zum Beispiel mit Kindern unter 15 Jahren.

Wer gilt als erwerbsfähig?

Als erwerbsfähig gelten Personen, die täglich mindestens 3 Stunden unter normalen Bedingungen arbeiten können.

Wann sind Sie hilfebedürftig?

Sie gelten als hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem vorhandenen Einkommen bzw. Ihrem Vermögen bestreiten können und das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt.

Was ist Einkommen?

Zum Einkommen zählen sämtliche Geldeinnahmen, zum Beispiel:

  • Lohn oder Gehalt
  • Einnahmen aus Selbstständigkeit
  • Sozialleistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Bürgergeld, Arbeitslosengeld I oder Renten
  • Unterhaltszahlungen

Das Einkommen wird auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. Sie sind deshalb verpflichtet, dem Jobcenter jegliches Einkommen mitzuteilen, auch einmalige Einnahmen wie zum Beispiel eine Steuerrückerstattung.

Was ist Vermögen?

Vermögen ist grundsätzlich alles, was einen Geldwert hat. Auch Vermögen wird auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet, wenn es verwertbar ist. Das heißt, es wird vom Jobcenter geprüft, ob Sie Ihr Vermögen für Ihren Lebensunterhalt nutzen können. Vermögen ist das, was Sie schon vor der Antragsstellung hatten. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Zum verwertbaren Vermögen zählen beispielsweise:

  • Bargeld
  • Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern, Tagesgeldkonten oder ähnlichem
  • Wertpapiere, Aktien, Fondanteile
  • Bausparverträge
  • Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen
  • Sonstige Wertgegenstände (Schmuck, Gemälde oder ähnliches)
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen
  • usw.

Weitere Informationen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie zu möglichen Freibeträgen erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.

Was sind vorrangige Leistungen?

Es gibt Leistungen anderer Träger, die Sie oder die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft vorrangig nutzen müssen. Diese vorrangigen Leistungen werden auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. Dazu zählen beispielsweise:

 

  • Arbeitslosengeld I
  • Wohngeld
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Elterngeld
  • Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss
  • Leistungen der Ausbildungsförderung
  • Leistungen der Krankenkassen
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Wo und wie kann ein Antrag auf Geldleistungen gestellt werden?

Sie können Ihren Antrag im Jobcenter Bonn persönlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch stellen. Das Jobcenter gewährt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nur auf Antrag und befristet. Das bedeutet, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums für den ersten Antrag einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen. Die Antragstellung wirkt auf den Ersten eines Monats zurück.

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