Regelbedarfssätze für Grundsicherung werden zum 1. Januar 2020 angehoben
Rund 14.000 Bedarfsgemeinschaften in der Bundesstadt Bonn sind von der bundesweiten Anpassung betroffen.
Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, können Sie online einen Termin buchen. Wenn sich Ihr Anliegen auch telefonisch klären lässt, können Sie Ihre persönliche Ansprechperson anrufen, um Ihre Situation zu besprechen.
Kennen Sie schon jobcenter.digital? Damit können Sie ebenfalls verschiedene Anliegen bequem online erledigen.
Unter Kontakt finden Sie alle Wege, um das Jobcenter zu erreichen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter: Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern.
Ihre Anfrage wird automatisch an die zuständige Ansprechperson beim Jobcenter Bonn weitergeleitet.
Um Ihre Anfrage bestmöglich zu bearbeiten, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
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Als Sie Ihre Ortsabwesenheit beantragten und Ihre Integrationsfachkraft Ihnen die Entscheidung hierüber mitteilte, wurde auch festgelegt, ob und wann Sie persönlich unmittelbar bei der Integrationsfachkraft vorsprechen sollen. Hierzu haben Sie einen festen Termin erhalten.
Falls Sie aufgefordert wurden, sich spätestens bis zu einem bestimmten Datum persönlich zurückzumelden, sprechen Sie bitte unbedingt am Portal vor.
Sollten Sie trotz allem noch Rückfragen zu einer Ortsabwesenheit haben, können Sie über dieses Formular Ihre Anfrage direkt an die richtigen Ansprechpersonen im Jobcenter stellen. Füllen Sie dafür bitte folgende Felder aus:
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Um weitere Unterlagen zu Ihrem Neuantrag oder im laufenden Leistungsfall einzureichen, können Sie verschiedene Wege nutzen:
Um einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, sind umfangreiche Angaben notwendig. Bitte fordern Sie daher zunächst die notwendigen Formulare an, um einen Weiterbewilligungsantrag stellen zu können:
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Über „Klick“, unser Online-Termin- und -Kontaktcenter, finden Sie den Kontakt Ihrer Ansprechperson im Jobcenter Bonn, können uns themenspezifisch eine Anfrage zukommen lassen oder direkt einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.
Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und uns bei Ihnen zurückmelden.
Sollten Sie sich für die Rückmeldung per E-Mail entschieden haben, erhalten Sie in den nächsten Minuten eine Kopie Ihrer Anfrage an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail wird automatisch versendet. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Ihr Jobcenter-Bonn-Team
Rund 14.000 Bedarfsgemeinschaften in der Bundesstadt Bonn sind von der bundesweiten Anpassung betroffen.
Nr. 9 / 2019 – 17. Dezember 2019
Auch viele Leistungsbezieherinnen und -bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld in der Bundesstadt Bonn erhalten ab dem 1. Januar 2020 aufgrund der bundesweiten Anhebung des Regelsatzes mehr Geld. Betroffen sind 14.000 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt mehr als 31.000 Personen.
(Stand November 2019)
Für alleinstehende oder alleinerziehende Personen bedeutet das ab 2020 eine Erhöhung des Regelbedarfssatzes von monatlich 424 Euro um 8 Euro auf 432 Euro. Auch einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe werden angehoben.
Eine gesonderte Antragstellung oder Vorsprache im Jobcenter Bonn ist nicht notwendig. Bundesweit sollen alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bis Ende des Jahres einen Bescheid über die für sie relevanten Änderungen erhalten.
11.03.2022
30.11.2020
16.03.2020