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Bezahlkarte ersetzt Scheck

Auch das Jobcenter Bonn führt im Einzelfall die Bezahlkarte für Personen ohne Bankkonto ein.

Bonn  –  05. Dezember 2025

 

  • Bundesweit rund 8.000 Kund*innen von Arbeitsagenturen und Jobcentern ohne Bankkonto haben bislang ihre Geldleistungen per Scheckeinlösung erhalten. Ab dem 1. Januar 2026 ersetzen Bezahlkarten das bisherige Auszahlungsverfahren.
  • In Bonn sind nur ca. 40 Kund*innen des Jobcenters von der Umstellung betroffen. Für Kund*innen, die ihre Leistungen regulär auf ein Konto überwiesen bekommen, ändert sich nichts.
  • Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr.

Auch das Jobcenter Bonn stellt ab dem 1. Januar 2026 die bisherige Auszahlung von Leistungen über Postbank-Schecks („Zahlcheck zur Verrechnung“) ein. Kund*innen ohne eigenes Bankkonto – oder Personen, die keine Überweisung wünschen – erhalten ihre Leistungen künftig über eine Bezahlkarte. Damit folgt das Jobcenter Bonn der bundesweiten Einführung der Bezahlkarte durch die Bundesagentur für Arbeit.

Betroffene Kund*innen des Jobcenters Bonn werden angeschrieben und zur Ausgabe der Bezahlkarten eingeladen.

In Bonn nur wenige Jobcenter-Kund*innen ohne Bankkonto

In Bonn sind es nur rund 40 Kund*innen, die kein Bankkonto haben. Günter Schmidt, Geschäftsführer des Jobcenters Bonn, erklärt dazu:
„Wir bereiten uns bereits seit dem Sommer dieses Jahres auf die Umstellung vor. Für die wenigen Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bonn ohne Konto soll die Bezahlkarte eine moderne, sichere und diskriminierungsfreie Lösung bieten. Für Kundinnen und Kunden, die ihre Leistungen regulär auf ein Konto überwiesen bekommen, ändert sich nichts.“

Bundesweite Umstellung

Rund 8.000 Kund*innen der Bundesagentur für Arbeit und der als gemeinsame Einrichtungen betriebenen Jobcenter verfügen über kein eigenes Bankkonto oder möchten ihre Leistungen auf eigenen Wunsch nicht als Überweisung erhalten. Sie sind deshalb auf einen alternativen Zahlungsweg angewiesen, um zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu beziehen. Bislang konnten sie hierfür die Auszahlung mittels Schecks in den Filialen der Postbank nutzen. Dieses Verfahren wird ab dem 1. Januar 2026 durch neue Bezahlkarten abgelöst. Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr.

Die Arbeitsagenturen und gemeinsamen Einrichtungen händigen die Bezahlkarten einmalig an betroffene Kund*innen aus. Danach werden die Karten monatlich mit der individuell zustehenden Sozialleistung aufgeladen.

Diskriminierungsfreie Gestaltung

Die Bezahlkarte funktioniert überall, wo Visakarten akzeptiert werden. Die Karte kann in zahlreichen Geschäften, Online-Shops und an Geldautomaten genutzt werden. Wie mit einer regulären Bankkarte können Einkäufe bezahlt und Bargeld abgehoben werden. Die Bezahlkarte unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht von anderen Bankkarten und ist damit diskriminierungsfrei gestaltet.

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