Teilhabechancengesetz: Neue Chancen für Langzeitarbeitslose

Sie suchen dringend Personal? Dann gehen Sie neue Wege mit „Mut zur Lücke“! Setzen Sie auf Menschen in Bonn, die langzeitarbeitslos sind, aber eine Chance für einen beruflichen (Wieder-)Einstieg suchen. Wir unterstützen Sie dabei!

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es neue umfangreiche Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen. Konkret geht es darum, Kund/innen des Jobcenters, die bereits über einen langen Zeitraum Leistungen der Grundsicherung beziehen, einen Wiedereinstieg auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ihr Betrieb kann dafür mit einem Lohnkostenzuschuss gefördert werden (entweder nach §16e SGB II – „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ oder nach §16i SGB II – „Teilhabe am Arbeitsmarkt“).

Erklärfilm zum Sozialen Arbeitsmarkt  (Stand: Februar 2019)

Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter

Sie wollen eine sozialversicherungspflichtige Stelle besetzen, der/die Bewerber/in hat jedoch zu wenig Erfahrung, war lange arbeitslos oder hat andere Eigenschaften, die nicht Ihren Anforderungen entsprechen? Dann wenden Sie sich gerne an das Jobcenter Bonn! Wir suchen mit Ihnen nach geeigneten Fördermöglichkeiten, um den/die Bewerber/in nachhaltig in Ihr Unternehmen zu integrieren. Dazu stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die auf jeden Einzelfall angepasst werden.

Bitte beachten Sie, dass die Förderungen zum Teil vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages beim Jobcenter beantragt werden müssen.

Fördervergleich

    • Zielgruppe
    • Mindestdauer Arbeitsvertrag
    • Maximaler Förderzeitraum
    • Lohnkostenzuschuss
    • Nachbeschäftigungszeit
    • Mindestdauer Arbeitslosigkeit vor Arbeitsaufnahme
  • Eingliederungszuschuss (EGZ)
    • Alle
    • 1 Jahr
    • I.d.R. 6 Monate;
      Einzelfälle max. 18 Monate
    • Max. 50 %
    • Ja
    • Egal
  • Teilhabechancengesetz (§16e SGB II)
    • Arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose
    • 2 Jahre
    • 2 Jahre
    • 1. Jahr 75%
      2. Jahr 50%
    • Nein
    • 2 Jahre
  • Teilhabechancengesetz (§16i SGB II)
    • Arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose OHNE Integrationsaussichten
    • 1 Jahr
    • 5 Jahre
    • 1. und 2. Jahr 100%
      3. Jahr 90%
      4. Jahre 80%
      5. Jahr 70%
    • Nein
    • Nur SGB II Bezug von 5 bzw. 6 Jahren in Rahmenfrist

Häufig nachgefragt

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
(§16e SGB II)

Das Ziel der Förderung nach §16e SGB II ist es,
bei Ihnen als Arbeitgeber die Bereitschaft zu fördern, arbeitsmarktferne Kund/innen einzustellen und als neue Mitarbeitende in den Betrieb zu integrieren.

Gefördert werden Menschen, die…

  • in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre arbeitslos im Sinne des §18 SGB II waren,
  • arbeitsmarktfern sind,
  • und noch keinen Arbeitsvertrag mit Ihnen als Arbeitgeber abgeschlossen haben.

Zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (nach §16e SGB II) bietet das Jobcenter Bonn folgende Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von 2 Jahren:

  • Das Arbeitsverhältnis wird auf mindestens 2 Jahre begründet und ist sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit.
  • Der/die Bewerber/in ist mindestens 2 Jahre arbeitslos.

Zusätzlich werden folgende Kosten vom Jobcenter übernommen:

  • Für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching über den gesamten Förderzeitraum auf Wunsch auch für den Arbeitgeber. Hierdurch werden Ihre neuen Mitarbeitenden dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und Ihr Unternehmen zu integrieren.
  • Eine komplette oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung benötigt.

Kontakt:
Frau Lenz: 0228 8549-292
Frau Heubach: 0228 8549-484
Frau Nebel: 0228 8549 -192
Frau Klee: 0228 8549 – 287

E-Mail: jo********************@jo**********.de

Teilhabe am Arbeitsmarkt
(§16i SGB II)

Durch die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung soll arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen die soziale Teilhabe ermöglicht werden.

Gefördert werden Menschen, die…

  • mindestens 25 Jahre alt sind,
  • in den letzten sieben Jahren sechs Jahre durchgängig Leistungen bezogen haben,
    oder
  • seit mindestens fünf Jahren Leistungen beziehen und erziehend sind oder eine anerkannte Schwerbehinderung haben
  • und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich am Mindestlohn oder Tariflohn.

Zusätzlich können pro Förderfall 3.000 € an Weiterbildungskosten übernommen werden.

Das Ziel ist eine „WIN-WIN-Situation“ für Sie als Arbeitgeber und Ihre/n zukünftige/n Arbeitnehmer/in.

Da der Wiedereinstieg für Arbeitsuchende mit Hindernissen verbunden sein kann, beinhaltet die Förderung zudem ein verpflichtendes Coaching für den/die Arbeitnehmer/in. Dieses findet nach individuellem Bedarf statt.

Das Coaching beginnt bereits vor der Arbeitsaufnahme und läuft über die gesamte Förderdauer. Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer/in können Herausforderungen, die sich im Rahmen der Arbeit ergeben, mit dem Coach besprechen.
Dadurch soll der/die  Beschäftige nicht nur auf den neuen Alltag vorbereitet, sondern aktiv stabilisiert und beraten werden.
Unsere Coaches sind immer für Sie und den/die Beschäftige/n da!

Der oder die geförderte Arbeitnehmer/in soll als zusätzlicher Mitarbeiter/in im Unternehmen integriert werden und Ihr Fachpersonal flankierend unterstützen. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um die Besetzung einer regulären Stelle.

Kontakt:
Frau Bielefeldt: 0228 8549-441
Herr Gerhards: 0228 8549-123
E-Mail: jo********************@jo**********.de

Vermittlung und Förderantrag

Sie möchten gerne von den Lohnkostenzuschüssen profitieren und einen langzeitarbeitslosen Menschen einstellen?

Das Jobcenter vermittelt Ihnen geeignete Bewerber/innen und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Förderung Ihres neuen Mitarbeitenden unbedingt, bevor Sie den Arbeitsvertrag schließen.

Wir beraten und informieren Sie gerne – auch vor Ort in Ihrem Unternehmen.

 

Qualifizierungsmaßnahmen durch das Jobcenter

Sie stellen fest, dass dem/der Bewerber/in eine Qualifikation fehlt? Wir überlegen gemeinsam mit Ihnen und dem/der Bewerber/in, ob und welche externen Qualifizierungsmaßnahmen vor und während der Beschäftigungsaufnahme von uns gefördert werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter „Weiterbildung“.

Erprobung zur Überprüfung der Eignung und Fähigkeiten

Eine Betriebliche Erprobung ermöglicht Ihnen, eine/n Bewerber/in auf Eignung und Fähigkeiten für Ihr Unternehmen zu prüfen. Der Vorteil: Der/die Bewerber/in bleibt in dieser Zeit ggf. beim Jobcenter im Leistungsbezug und kann Kosten für die Anreise zum Arbeitsplatz geltend machen.

Sie stellen während der Betriebliche Erprobung fest, dass dem/der Bewerber/in bestimmte Kenntnisse oder Qualifikationen fehlen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir finden gemeinsam eine Lösung!

Bitte wenden Sie sich an das Projektteam, um Informationen über die Förderung zu erhalten.

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