Was ist das Teilhabechancengesetz?
Das Gesetz ist 2019 in Kraft getreten und bietet Ihnen neue Chancen am sozialen und allgemeinen Arbeitsmarkt. Durch die Förderungen nach § 16e SGB II und § 16i SGB II werden auch Langzeitarbeitslosen neue Türen geöffnet.
Arbeitgeber erhalten bei beiden Förderungen einen hohen Lohnkostenzuschuss. Das Ziel ist eine „Win-Win-Situation“ für Arbeitgeber und Sie als zukünftige*n Arbeitnehmer*in.
Welche Unterstützung bietet das Jobcenter Bonn?
Sie möchten wieder Arbeit aufnehmen, denken an Ihre Zukunft und wünschen sich professionelle Unterstützung?
Dann sind Sie bei uns im Projekt genau richtig!
Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einem passenden Arbeitgeber und helfen Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen.
Wir bieten Ihnen:
- Schrittweise Vorbereitung auf Ihren neuen Job
- Langfristige Beschäftigungen (Förderung bis zu 5 Jahre möglich)
- Interessante Arbeitsstellen mit Einarbeitungszeit
- Begleitung durch erfahrene Coaches
- Weiterbildungen
- Praktikum zur Optimierung Ihrer Arbeitsstelle
- Beiträge für die Renten, Pflege- und Sozialversicherung (außer Arbeitslosenversicherung)
- Finanzielle Hilfen rund um die Arbeitsaufnahme