Eingliederungsvereinbarung: Förderangebote und Pflichten
Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Jobcenter (nach § 15 Sozialgesetzbuch). Sie legt verbindlich fest, welche Integrationsschritte wir gemeinsam mit Ihnen erarbeitet haben. Dabei achten wir gemäß dem Motto „Förderung und Fordern“ auf eine Ausgewogenheit der Eingliederungsvereinbarung: Neben Ihren Pflichten (z.B. das Einreichen von Bewerbungsbemühungen) werden auch Förderangebote des Jobcenters wie Qualifizierungsmöglichkeiten oder das Einstiegsgeld verbindlich in der Eingliederungsvereinbarung verankert. Wenn nötig, können auch begleitende Hilfen vereinbart werden: zum Beispiel Sucht-, Schuldner- oder psychosoziale Beratung oder Kinderbetreuung.
Bitte beachten Sie: Die Eingliederungsvereinbarung ist im Beratungs- und Vermittlungsprozess sehr wichtig. Wird sie nicht eingehalten, können Leistungsminderungen drohen.