Ihr Anspruch auf Geldleistungen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Anspruch auf Geldleistungen für das tägliche Leben, zum Beispiel zum Regelbedarf beim Bürgergeld oder dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

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Sie beziehen als Kunde/in bereits Leistungen beim Jobcenter Bonn, aber Ihnen fehlen ganz akut Mittel zum Lebensunterhalt (Mittellosigkeit)

Häufig nachgefragt

Welche Leistungen erbringt das Jobcenter Bonn?

Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Grundsicherung vom Jobcenter Bonn.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II, auch Bürgergeld genannt, unterstützt Sie mit:

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
  • Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Ziel ist es, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Zukunft für sich und Ihre Familie selbst verdienen. Die Absicherung ist für Menschen gedacht, die zu wenig oder kein Geld zur Verfügung haben. Dabei soll das Existenzminimum gewährleistet werden, das heißt, die Unterstützung durch Mittel, die Sie zum Leben benötigen (Nahrung, Kleidung, etc.).

Bei der Berechnung dieser Leistungen wird die sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Diese kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft muss erwerbsfähig sein. Wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und gemeinsam Geld verdienen, zählen sie in der Regel alle zusammen als eine Bedarfsgemeinschaft.

Wie viel Geld steht Kundinnen und Kunden des Jobcenters zu?

Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden als „Bürgergeld“ bezeichnet. Bürgergeld besteht aus dem sogenannten Regelbedarf, Zahlungen für Miete und Heizung und manchmal auch aus weiteren Leistungen wie zum Beispiel Mehrbedarfen.

Die nächsten Punkte erklären, welche Leistungen der Regelbedarf, der Mehrbedarf und das BuT beinhalten.

Welche Leistungen umfasst der Regelbedarf?

Der monatliche Regelbedarf wird vom Gesetzgeber jährlich festgelegt. Er deckt den Bedarf für den Lebensunterhalt ab. Der Regelbedarf umfasst Pauschalen für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe für das tägliche Leben. In vertretbarem Umfang sind auch Bedarfe für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben beinhaltet. Über die Verwendung des Regelbedarfs entscheiden Sie eigenverantwortlich.

  • Personen
    • Alleinstehende und Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Partner
    • 2 volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft
    • Weitere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft
    • Personen unter 25 Jahren, die ohne Genehmigung des Jobcenters aus- oder umziehen
  • Regelbedarf bis 31.12.23
    • 502 €
    • je 451 €
    • 318 € (bis 5 J.)
      348 € (6-13 J.)
      420 € (14-17 J.)
      360 € (18-24 J.)
    • 402 €
  • Regelbedarf ab 01.01.2024
    • 563 €
    • je 506 €
    • 357 € (bis 5 J.)
      390 € (6-13 J.)
      471 € (14-17 J.)
      402 € (18-24 J.)
    • 451 €
  • Erhöhung
    • +61 €
    • je +55 €
    • +39€ (bis 5 J.)
      +42€ (6-13 J.)
      +51€ (14-17 J.)
      +42€ (18-24 J.)
    • +49€

Was sind Mehrbedarfe und wofür gibt es diese Leistungen?

Menschen in besonderen Lebenslagen erhalten nach § 21 SGB II Mehrbedarfe, die nicht durch den Regelbedarf gedeckt sind.

In folgenden Fällen besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf:

  • Schwangerschaft: Für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche.
  • Alleinerziehend: Für Alleinerziehende, abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder.
  • Behinderung: Für Menschen mit Behinderung, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX beziehen.
  • Kostenaufwändige Ernährung: Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bestimmte Diät einhalten müssen und das durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
  • Einmaliger besonderer Bedarf: Soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht, z. B. Kosten für Umgangs- und Besuchsrechte der eigenen Kinder.
  • Warmwasser: Sofern Warmwasser nicht zentral aufbereitet und über die Heizkosten abgerechnet wird.

Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, mehr als bisher am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Das können Hilfen in Kindertagesstätten und Schulen, Musikunterricht, Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Freizeitmaßnahmen sein.

Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie über die Servicestelle Bildungspaket unter 0228 / 774949, per E-Mail unter bi***********@bo**.de oder unter der Besucher- und Postanschrift: Hans-Böckler-Straße 5, 53225 Bonn

 

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