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    Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, können Sie online einen Termin buchen.  Wenn sich Ihr Anliegen auch telefonisch klären lässt, können Sie Ihre persönliche Ansprechperson anrufen, um Ihre Situation zu besprechen.

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    Ihre Auswahl: Ich möchte ein Mietangebot prüfen lassen

     

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      Ihre Anfrage: Ich muss mich aus einer Ortsabwesenheit zurückmelden und habe hierzu Fragen.

       

      Als Sie Ihre Ortsabwesenheit beantragten und Ihre Integrationsfachkraft Ihnen die Entscheidung hierüber mitteilte, wurde auch festgelegt, ob und wann Sie persönlich unmittelbar bei der Integrationsfachkraft vorsprechen sollen. Hierzu haben Sie einen festen Termin erhalten.

      Falls Sie aufgefordert wurden, sich spätestens bis zu einem bestimmten Datum persönlich zurückzumelden, sprechen Sie bitte unbedingt am Portal vor.

      Sollten Sie trotz allem noch Rückfragen zu einer Ortsabwesenheit haben, können Sie über dieses Formular Ihre Anfrage direkt an die richtigen Ansprechpersonen im Jobcenter stellen. Füllen Sie dafür bitte folgende Felder aus:

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        Ihre Auswahl: Ich möchte eine Ortsabwesenheit beantragen.

         

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          Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu meiner laufenden bzw. anstehenden Maßnahme/Fortbildung.

           

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            Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zum Thema Sprachförderung.

             

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              Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur Förderung einer beruflichen Qualifizierung.

               

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                Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur allgemeinen beruflichen Beratung/Orientierung.

                 

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                  Ihre Auswahl: Vermittlung eines Arbeitsplatzes oder Aufnahme einer Tätigkeit.

                   

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                    Ihre Auswahl: Ich möchte weitere Unterlagen einreichen oder benötige andere Formulare.

                    Um weitere Unterlagen zu Ihrem Neuantrag oder im laufenden Leistungsfall einzureichen, können Sie verschiedene Wege nutzen:

                    • Nutzen Sie die komfortabelsten und sichersten Wege über jobcenter.digital und / oder ganz einfach mobil die Jobcenter App.
                    • Ein hohes Schutzniveau bietet die Versendung mit „normaler“ Post.
                    • Weitere Antragsformulare finden Sie hier.
                    • Senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post zu oder werfen Sie diese in unseren Hausbriefkasten ein.
                      Jobcenter Bonn
                      Rochusstraße 6
                      53123 Bonn
                      Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kundennummer oder Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer mit an, damit wir Ihre Post zuordnen können.

                    Ihre Auswahl: Ich möchte einen Weiterbewilligungsantrag stellen – Anforderung des Vordrucks

                     

                    Um einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, sind umfangreiche Angaben notwendig. Bitte fordern Sie daher zunächst die notwendigen Formulare an, um einen Weiterbewilligungsantrag stellen zu können:

                    • Nutzen Sie die komfortabelsten und sichersten Wege über jobcenter.digital und / oder ganz einfach mobil die Jobcenter-App.
                    • Oder laden Sie sich Ihren Weiterbewilligungsantrag hier herunter und reichen Sie diesen ausgefüllt per Post ein oder geben Sie diesen in unseren Hausbriefkasten ab.
                    • Oder rufen Sie unter der Nummer 0228/8549-0 an und wir schicken Ihnen den Vordruck zum Weiterbewilligungsantrag gerne persönlich per Post zu.
                    • Oder fordern Sie den Weiterbewilligungsantrag über unser Kontaktformular beim Jobcenter Bonn an. Wir schicken Ihnen den Vordruck per Post an die in Ihren Leistungsdaten hinterlegte Adresse.

                    Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu den Kosten für meine Wohnung

                     

                    Wir helfen Ihnen gerne weiter: Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern.
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                      Ihre Auswahl: Ich habe eine Frage zum Umzug oder Mietangeboten

                       

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                        Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu meiner selbstständigen Tätigkeit

                         

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                          Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu einem zusätzlichen Bedarf

                           

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                            Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur Arbeitsaufnahme und der Anrechnung von Einkommen

                             

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                              Ihre Auswahl: Ich habe diesen Monat kein Geld vom Jobcenter erhalten und weiß nicht warum

                               

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                                  Zu welchem der unten angeführten Themen können wir Ihnen weiterhelfen?

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                                  Ihre Online Termin- und Kontaktcenter

                                  Über „Klick“, unser Online-Termin- und -Kontaktcenter, finden Sie den Kontakt Ihrer Ansprechperson im Jobcenter Bonn, können uns themenspezifisch eine Anfrage zukommen lassen oder direkt einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.

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                                  Vielen Dank für Ihre Anfrage

                                  Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und uns bei Ihnen zurückmelden.

                                  Sollten Sie sich für die Rückmeldung per E-Mail entschieden haben, erhalten Sie in den nächsten Minuten eine Kopie Ihrer Anfrage an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail wird automatisch versendet. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

                                  Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
                                  Ihr Jobcenter-Bonn-Team

                                  Voraussetzungen für Geldleistungen

                                  Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen für Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes sowie zu den Themen Einkommen, vorrangige Leistungen und Vermögen.

                                  Sie haben Fragen?

                                  Nutzen Sie unsere Ansprechpersonensuche und kontaktieren Sie uns. Wenn Sie uns einmal nicht unmittelbar erreichen, melden wir uns zeitnah bei Ihnen zurück.

                                  Direkter Draht zum Jobcenter Bonn

                                  Häufig nachgefragt

                                  Voraussetzungen für einen Antrag auf Bürgergeld

                                  Das Jobcenter Bonn gewährt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes heißen auch Bürgergeld.

                                  Sie können Bürgergeld unter folgenden Voraussetzungen erhalten:

                                  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
                                  • Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
                                  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
                                  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
                                  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

                                  Anspruch auf Bürgergeld haben auch nicht erwerbstätige Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zum Beispiel mit Kindern unter 15 Jahren.

                                  Wer gilt als erwerbsfähig?

                                  Als erwerbsfähig gelten Personen, die täglich mindestens 3 Stunden unter normalen Bedingungen arbeiten können.

                                  Wann sind Sie hilfebedürftig?

                                  Sie gelten als hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem vorhandenen Einkommen bzw. Ihrem Vermögen bestreiten können und das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt.

                                  Was ist Einkommen?

                                  Zum Einkommen zählen sämtliche Geldeinnahmen, zum Beispiel:

                                  • Lohn oder Gehalt
                                  • Einnahmen aus Selbstständigkeit
                                  • Sozialleistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Bürgergeld, Arbeitslosengeld I oder Renten
                                  • Unterhaltszahlungen

                                  Das Einkommen wird auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. Sie sind deshalb verpflichtet, dem Jobcenter jegliches Einkommen mitzuteilen, auch einmalige Einnahmen wie zum Beispiel eine Steuerrückerstattung.

                                  Was ist Vermögen?

                                  Vermögen ist grundsätzlich alles, was einen Geldwert hat. Auch Vermögen wird auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet, wenn es verwertbar ist. Das heißt, es wird vom Jobcenter geprüft, ob Sie Ihr Vermögen für Ihren Lebensunterhalt nutzen können. Vermögen ist das, was Sie schon vor der Antragsstellung hatten. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Zum verwertbaren Vermögen zählen beispielsweise:

                                  • Bargeld
                                  • Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern, Tagesgeldkonten oder ähnlichem
                                  • Wertpapiere, Aktien, Fondanteile
                                  • Bausparverträge
                                  • Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen
                                  • Sonstige Wertgegenstände (Schmuck, Gemälde oder ähnliches)
                                  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen
                                  • usw.

                                  Weitere Informationen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie zu möglichen Freibeträgen erhalten Sie von Ihrer Ansprechperson.

                                  Was sind vorrangige Leistungen?

                                  Es gibt Leistungen anderer Träger, die Sie oder die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft vorrangig nutzen müssen. Diese vorrangigen Leistungen werden auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. Dazu zählen beispielsweise:

                                   

                                  • Arbeitslosengeld I
                                  • Wohngeld
                                  • Kindergeld
                                  • Kinderzuschlag
                                  • Elterngeld
                                  • Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss
                                  • Leistungen der Ausbildungsförderung
                                  • Leistungen der Krankenkassen
                                  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
                                  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

                                  Wo und wie kann ein Antrag auf Geldleistungen gestellt werden?

                                  Sie können Ihren Antrag im Jobcenter Bonn persönlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch stellen. Das Jobcenter gewährt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nur auf Antrag und befristet. Das bedeutet, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums für den ersten Antrag einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen. Die Antragstellung wirkt auf den Ersten eines Monats zurück.

                                  Downloads und Links zu wichtigen Unterlagen

                                  Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

                                  News & Service

                                  Hinweis für Träger – Weiterbildungsmesse am 04.06.25

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