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Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn
Seit dem 1. Juli 2026 wird das bisherige Bürgergeld als Grundsicherungsgeld bezeichnet. Mit der Reform haben sich neben dem Namen auch einzelne gesetzliche Regelungen geändert.
Für Kundinnen und Kunden, die bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten, gilt: Sie müssen wegen der Umstellung keinen neuen Antrag stellen. Bereits erlassene Bescheide bleiben gültig, laufende Leistungen werden weiterhin ausgezahlt und vereinbarte Fördermaßnahmen werden fortgeführt.
Was hat sich geändert?
Zu den wesentlichen Änderungen gehören unter anderem:
- Die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung erhält einen stärkeren Vorrang.
- Mitwirkungspflichten und die Wahrnehmung von Terminen werden verbindlicher geregelt.
- Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen entfällt.
- Für die Kosten der Unterkunft gelten neue Regelungen.
- etc.
Da Formulare, Bescheide und Online-Angebote schrittweise angepasst werden, kann vorübergehend an einzelnen Stellen weiterhin der Begriff „Bürgergeld“ erscheinen. Die entsprechenden Unterlagen und Bescheide bleiben dennoch gültig.
Weitere Informationen und Online-Services
- Grundsicherungsgeld: Die wichtigsten Änderungen
- Grundsicherungsgeld online beantragen oder verlängern
- Online-Services und Informationen zum Grundsicherungsgeld
- Informationen zu Anspruch, Einkommen, Vermögen und Leistungen
- Anträge, Formulare und Merkblätter
Bei persönlichen Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner*innen in der Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung des Jobcenters Bonn gerne zur Verfügung.
Die richtige Ansprechperson finden Sie in unserer Ansprechpersonensuche.
Ihr
Jobcenter Bonn








