Leistungsminderung bei Fehlverhalten

Wenn Sie gegen Ihre gesetzlichen Mitwirkungspflichten verstoßen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen Leistungen gekürzt werden.

 

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Häufig nachgefragt

Gründe für Leistungsminderungen durch das Jobcenter

Verstöße gegen Ihre Pflichten als Leistungsbezieher/in können auch beim Bürgergeld dazu führen, dass Ihre Leistungen für einen bestimmten Zeitraum und um einen prozentualen Anteil des zustehenden Regelbedarfs gemindert werden.

Beispiele für Verstöße:

  • Sie lehnen eine zumutbare Arbeit ab.
  • Sie erfüllen gemeinsam vereinbarte Pflichten nicht.
  • Sie erfüllen die Aufgaben eines Arbeitsplatzes nicht.
  • Sie melden sich ohne wichtigen Grund nicht auf eine Einladung des Jobcenters.

Meldeversäumnisse

Wenn Sie ohne einen wichtigen Grund nicht auf eine Einladung reagieren, kann dieses Fehlverhalten eine Kürzung Ihrer Leistungen zur Folge haben.

Anhörung

Bevor eine Leistungsminderung durch einen Bescheid umgesetzt wird, werden Sie zunächst angehört. Im Rahmen dieser Anhörung können Sie zu den Vorgängen Stellung nehmen und gegebenenfalls nachträglich einen wichtigen Grund nachweisen.

Beachten Sie bitte: Die Anhörung ist noch kein Bescheid, dass Ihre Leistungen gemindert werden!

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

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