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Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss weiter vorgelegt werden

Sie erhalten Bürgergeld und sind arbeitsunfähig erkrankt?

Bitte lassen Sie dem Jobcenter auch weiterhin eine ärztliche Bescheinigung zukommen.

Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer*innen müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

Wichtig: Für Kund*innen der Jobcenter und Arbeitsagenturen gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings noch nicht. Sie müssen bitte weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Die Bundesagentur für Arbeit weist Kundinnen und Kunden darauf hin, die AUB aktiv bei ihrem Arzt einzufordern.

Die Vorlage einer AUB beim Jobcenter ist wichtig, damit Sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmer*innen an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfall weiterhin ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

Sie können ihre AUB auch auf digitalem Weg einreichen. Über jobcenter.digital können Sie diese als Veränderungsmitteilung hochladen.

Für eine Nutzung dieses Services müssen Sie sich bitte einmalig online auf jobcenter.digital registrieren.
Ihre Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters hilft Ihnen gerne dabei.

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