Kooperationsplan

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zum Kooperationsplan, der vorgesehen ist, wenn Sie Grundsicherung beziehen.

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Kooperationsplan: Der „rote Faden“ in Ihrem Integrationsprozess

Im Kooperationsplan (nach § 15 SGB II) wird festgehalten, welche Ziele und Schritte wir gemeinsam mit Ihnen erarbeitet haben. Neben Ihren Aufgaben (z.B. Bewerbungsbemühungen) werden darin auch Förderangebote des Jobcenters wie zum Beispiel Qualifizierungsmöglichkeiten oder das Einstiegsgeld verankert. Wenn nötig, können auch begleitende Hilfen verabredet werden, zum Beispiel Sucht-, Schuldner- oder psychosoziale Beratung sowie Kinderbetreuung.

Der Kooperationsplan ist im Beratungs- und Vermittlungsprozess sehr wichtig. Er ist verbindlich und soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Jobcenter unterstützen.

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

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