Wie und wo stellen Sie einen Neuantrag?
Bitte nehmen Sie mit dem Jobcenter Bonn Kontakt auf, um einen Antrag auf Grundsicherung (Bürgergeld) zu stellen. Das ist persönlich, schriftlich, per Fax, jobcenter.digital, die Jobcenter App oder telefonisch möglich. Formulare für Ihren Antrag erhalten Sie online im Downloadcenter oder vor Ort im Kundenportal des Jobcenters Bonn.
Wichtig: Für die Berechnung Ihrer Ansprüche und den Beginn Ihres Leistungsbezuges ist der Tag entscheidend, an dem Sie den Antrag stellen. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb am besten so früh wie möglich, d.h. gegebenenfalls schon, bevor Sie hilfebedürftig werden.
Wenn Sie einen Antrag gestellt haben, erhalten Sie einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin bei einem Neukundenberater oder einer Neukundenberaterin. Die persönlichen Termine finden im Jobcenter Bonn, Rochusstraße 6 statt.
Dort wird auf Grundlage Ihrer individuellen Situation geprüft, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben. Dabei erhalten Sie außerdem wichtige Informationen, ob Sie möglicherweise vorrangige Leistungsansprüche haben, mit denen Sie sich finanziell besser stellen als mit dem Bezug von Grundsicherungsleistungen.
Falls Ihr Antrag beim Jobcenter Bonn aufgenommen wird, besprechen wir auch, ob noch Unterlagen fehlen.
Das oberste Ziel ist, Ihre Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich ganz – oder zumindest teilweise – zu beenden. Bei dem Termin in der Neukundenberatung vereinbaren wir mit Ihnen deshalb auch einen Termin in der Arbeitsvermittlung. Dort erhalten Sie individuelle Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder einer Ausbildung.
Bitte beachten Sie:
Termine beim Jobcenter haben eine sogenannte Meldepflicht. Das bedeutet: Sie müssen zu diesen Terminen erscheinen.
Welche Unterlagen werden für den Neuantrag benötigt?
Folgende Unterlagen werden für die Prüfung Ihres Antrag benötigt:
- Der vollständig ausgefüllte und von Ihnen, ggf. auch von Ihrem Lebenspartner, unterschriebene Antrag,
- Personalausweis / Reisepass / Nationalpass / aktueller Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt,
- Sozialversicherungsnummer
- Steuerliche Identifikationsnummer
- Nachweise über Einkommen und Vermögen,
- Mietvertrag / Nebenkosten- / Heizkostenabrechnung (wenn vorhanden der Wohngeldbescheid),
- Lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate (bei Selbständigen der letzten 6 Monate)
Erst wenn alle Antragsunterlagen vorliegen, können wir über Ihren Antrag entscheiden. Bitte beachten Sie, dass weitere notwendige Unterlagen nachgefordert werden können, wenn wir feststellen, dass diese notwendig sind.
Was muss noch beachtet werden?
Mitteilung von Veränderungen
Sollten sich Ihre persönlichen Verhältnisse verändern (z.B. Einzug einer weiteren Person in die Bedarfsgemeinschaft oder Aufnahme bzw. Beendigung eines Jobs), so sind Sie dazu verpflichtet, diese Veränderungen dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen.
Nutzen Sie dazu bitte die Formulare aus dem Downloadcenter oder teilen Sie uns Ihre Veränderung einfach, sicher und digital über jobcenter.digital oder die Jobcenter App mit.
Weiterbewilligungsantrag
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, ist das immer nur für einen bestimmten Zeitraum möglich. Deshalb müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf dieses Bewilligungszeitraums einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das ist auch über jobcenter.digital oder die Jobcenter App möglich.
Bescheid
Auf Ihrem Bescheid über das Bürgergeld steht, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Leistungen bewilligt worden sind. Teil dieses Bewilligungsbescheides ist ein Berechnungsbogen. Dieser zeigt in einer Übersicht, ob und wie viel eigenes Einkommen berücksichtigt wurde. Der Bescheid wird Ihnen per Post zugeschickt. Da ein Bescheid aus Gründen der Rechtssicherheit eine Vielzahl von Informationen enthalten muss, ist er nicht immer leicht lesbar.