Informationen für Existenzgründer*innen und Selbstständige, die Grundsicherung beziehen
Existenzgründende und selbständig tätige Leistungsberechtigte, deren Einkommen noch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu sichern, können einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld prüfen lassen.
Wenn Sie bereits Kund*in des Jobcenters sind und planen, sich selbstständig zu machen, kontaktieren Sie bitte zunächst Ihre Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung oder im Fallmanagement.
Diese finden Sie in unserer Ansprechpersonensuche.
Die Kolleg*innen beraten Sie als Existenzgründende umfassend zu Fragen wie:
- Wie lange kann ich Leistungen vom Jobcenter erhalten?
- Wie erfolgt eine Prüfung des Grundsicherungsgeldes?
- Welche Zusatzleistungen kann ich als Existenzgründende erhalten und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?






