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    Einen persönlichen Termin online buchen oder anrufen?

     

    Wenn Sie persönlich vorsprechen möchten, können Sie online einen Termin buchen.  Wenn sich Ihr Anliegen auch telefonisch klären lässt, können Sie Ihre persönliche Ansprechperson anrufen, um Ihre Situation zu besprechen.

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    Ihre Auswahl: Ich möchte ein Mietangebot prüfen lassen

     

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      Ihre Anfrage: Ich muss mich aus einer Ortsabwesenheit zurückmelden und habe hierzu Fragen.

       

      Als Sie Ihre Ortsabwesenheit beantragten und Ihre Integrationsfachkraft Ihnen die Entscheidung hierüber mitteilte, wurde auch festgelegt, ob und wann Sie persönlich unmittelbar bei der Integrationsfachkraft vorsprechen sollen. Hierzu haben Sie einen festen Termin erhalten.

      Falls Sie aufgefordert wurden, sich spätestens bis zu einem bestimmten Datum persönlich zurückzumelden, sprechen Sie bitte unbedingt am Portal vor.

      Sollten Sie trotz allem noch Rückfragen zu einer Ortsabwesenheit haben, können Sie über dieses Formular Ihre Anfrage direkt an die richtigen Ansprechpersonen im Jobcenter stellen. Füllen Sie dafür bitte folgende Felder aus:

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        Ihre Auswahl: Ich möchte eine Ortsabwesenheit beantragen.

         

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          Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu meiner laufenden bzw. anstehenden Maßnahme/Fortbildung.

           

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            Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zum Thema Sprachförderung.

             

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              Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur Förderung einer beruflichen Qualifizierung.

               

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                Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur allgemeinen beruflichen Beratung/Orientierung.

                 

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                  Ihre Auswahl: Vermittlung eines Arbeitsplatzes oder Aufnahme einer Tätigkeit.

                   

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                    Ihre Auswahl: Ich möchte weitere Unterlagen einreichen oder benötige andere Formulare.

                    Um weitere Unterlagen zu Ihrem Neuantrag oder im laufenden Leistungsfall einzureichen, können Sie verschiedene Wege nutzen:

                    • Nutzen Sie die komfortabelsten und sichersten Wege über jobcenter.digital und / oder ganz einfach mobil die Jobcenter App.
                    • Ein hohes Schutzniveau bietet die Versendung mit „normaler“ Post.
                    • Weitere Antragsformulare finden Sie hier.
                    • Senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post zu oder werfen Sie diese in unseren Hausbriefkasten ein.
                      Jobcenter Bonn
                      Rochusstraße 6
                      53123 Bonn
                      Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kundennummer oder Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer mit an, damit wir Ihre Post zuordnen können.

                    Ihre Auswahl: Ich möchte einen Weiterbewilligungsantrag stellen – Anforderung des Vordrucks

                     

                    Um einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, sind umfangreiche Angaben notwendig. Bitte fordern Sie daher zunächst die notwendigen Formulare an, um einen Weiterbewilligungsantrag stellen zu können:

                    • Nutzen Sie die komfortabelsten und sichersten Wege über jobcenter.digital und / oder ganz einfach mobil die Jobcenter-App.
                    • Oder laden Sie sich Ihren Weiterbewilligungsantrag hier herunter und reichen Sie diesen ausgefüllt per Post ein oder geben Sie diesen in unseren Hausbriefkasten ab.
                    • Oder rufen Sie unter der Nummer 0228/8549-0 an und wir schicken Ihnen den Vordruck zum Weiterbewilligungsantrag gerne persönlich per Post zu.
                    • Oder fordern Sie den Weiterbewilligungsantrag über unser Kontaktformular beim Jobcenter Bonn an. Wir schicken Ihnen den Vordruck per Post an die in Ihren Leistungsdaten hinterlegte Adresse.

                    Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu den Kosten für meine Wohnung

                     

                    Wir helfen Ihnen gerne weiter: Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern.
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                      Ihre Auswahl: Ich habe eine Frage zum Umzug oder Mietangeboten

                       

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                        Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu meiner selbstständigen Tätigkeit

                         

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                          Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu einem zusätzlichen Bedarf

                           

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                            Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur Arbeitsaufnahme und der Anrechnung von Einkommen

                             

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                              Ihre Auswahl: Ich habe diesen Monat kein Geld vom Jobcenter erhalten und weiß nicht warum

                               

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                                  Zu welchem der unten angeführten Themen können wir Ihnen weiterhelfen?

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                                  Ihre Online Termin- und Kontaktcenter

                                  Über „Klick“, unser Online-Termin- und -Kontaktcenter, finden Sie den Kontakt Ihrer Ansprechperson im Jobcenter Bonn, können uns themenspezifisch eine Anfrage zukommen lassen oder direkt einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.

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                                  Vielen Dank für Ihre Anfrage

                                  Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und uns bei Ihnen zurückmelden.

                                  Sollten Sie sich für die Rückmeldung per E-Mail entschieden haben, erhalten Sie in den nächsten Minuten eine Kopie Ihrer Anfrage an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail wird automatisch versendet. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

                                  Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
                                  Ihr Jobcenter-Bonn-Team

                                  Informationen für Existenzgründer und Selbstständige auf einen Blick

                                  Sie sind bereits selbstständig tätig oder planen, sich selbstständig zu machen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für Existenzgründer und Selbstständige sowie zu den gesetzlichen Voraussetzungen und Grundlagen, die dabei im Bezug von Bürgergeld zu beachten sind. Zusätzlich zu den Informationen auf dieser Seite berat Sie Ihre Ansprechperson im Jobcenter Bonn in Kooperation mit dem Team für Selbstständige gerne zu Ihrem Vorhaben.

                                  Sie haben Fragen?

                                  Nutzen Sie unsere Ansprechpersonensuche und kontaktieren Sie uns. Wenn Sie uns einmal nicht unmittelbar erreichen, melden wir uns zeitnah bei Ihnen zurück.

                                  Häufig nachgefragt

                                  Informationen für Existenzgründer

                                  Wir geben Ihnen:

                                  • Hilfreiche Hinweise vor der Existenzgründung
                                  • Informationen zur Tragfähigkeit zum Gründungsvorhaben
                                  • Informationen zu Fördermöglichkeiten / -Ausschlüssen
                                  • Hinweise und Vernetzungsmöglichkeiten mit den örtlichen Institutionen /Akteuren im Raum Bonn

                                  Deshalb ist im Vorfeld Ihrer geplanten Existenzgründung sehr wichtig, dass wir Ihre Gründungspläne prüfen, denn wir möchten

                                  • verhindern, dass Ihr Vorhaben scheitert,
                                  • Ihre Verschuldung vermeiden,
                                  • Ihr kaufmännisches Grundlagenwissen und Fachwissen in Bezug auf Ihre Gründungsidee ermitteln.

                                  Im Vorfeld Ihrer Existenzgründung machen wir uns außerdem ein Bild von:

                                  • Ihrer Einsatzbereitschaft
                                  • Ihrer Motivation
                                  • Ihrer Flexibilität

                                  Außerdem machen wir uns ein Bild von einem Plan B, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, der im Falle einer gescheiterten Existenzgründung in Betracht gezogen werden kann.

                                  Sie und wir müssen von Ihrem Gründungsvorhaben überzeugt sein und dabei auch die Risiken gemeinsam abwägen. Nur dann können Sie dauerhaft erfolgreich mit Ihrer Selbständigkeit am Markt bestehen und den Leistungsbezug (Bürgergeld) beenden.

                                  Feststellung der Tragfähigkeit Ihres Vorhabens und Förderungsmöglichkeiten

                                  Förderleistungen können Existenzgründern gewährt werden, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit (Belastbarkeit) des Gründungsvorhabens / Unternehmens festgestellt worden ist und eine Prognose dazu vorliegt, dass der Bezug von Bürgergeld dauerhaft überwunden oder verringert werden kann.

                                  Einzelheiten zur Feststellung der Tragfähigkeit und der Beantragung von Förderleistungen erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft. Förderleistungen müssen grundsätzlich vor Beginn der geplanten hauptberuflichen Selbständigkeit beantragt werden.

                                  • Prüfen Sie zuerst Ihre Finanzierungsmöglichkeiten und Ihr Vermögen zur Finanzierung der anfallenden Gründungskosten zu Ihrem Vorhaben, z.B. von der Bank über Gründungskredite (KfW-Startgelder, NRW Gründungskredite) bis hin zu Freunden, Privatinvestoren und Verwandten.
                                  • Hierzu können auch Informationen von örtlichen Institutionen / Akteuren im Bereich der Gründungsberatung in Bonn eingeholt werden (z.B. IHK Bonn, Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn, etc.).

                                   

                                  Das Ziel einer Förderung ist immer die dauerhafte und nachhaltige Beendigung des Bezugs von Bürgergeld. Unsere Fördermittel sind grundsätzlich nachrangig und es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderleistungen.

                                  Weitere Informationen zur Existenzgründung finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

                                  Informationen für Selbstständige

                                  Als beruflich selbständig werden Person bezeichnet die keinem Direktionsrecht unterliegen, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert sind und ihre Arbeitszeit frei bestimmen können. Wenn das Einkommen aus der Selbständigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht, kann ein Anspruch auf Bürgergeld geprüft werden. Dabei müssen besondere gesetzliche Voraussetzungen / Grundlagen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beachtet werden.

                                  Bei der Prüfung eines möglichen Anspruchs auf Bürgergeld werden als Einkommen grundsätzlich alle Einnahmen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt (§ 11 SGB II). Somit wird auch Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf das Bürgergeld angerechnet und muss lückenlos angegeben und nachgewiesen werden.

                                  Bitte beachten Sie: Leistungen nach dem SGB II sind ausschließlich Leistungen zum Lebensunterhalt, keinesfalls Leistungen zur Förderung der selbständigen Tätigkeit.

                                  Sie können sich dazu im Vorfeld bereits mit dem Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbständigkeit) und den dazugehörigen Hinweisen vertraut machen. Den Vordruck sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

                                  Bewilligungsverfahren für Bürgergeld bei Selbständigkeit:

                                  Die Berechnung des sozialrechtlichen anzurechnenden Einkommens der Selbständigkeit ist in der Bürgergeld-Verordnung geregelt.

                                  Vorläufige Entscheidung über einen Leistungsanspruch

                                  Die Entscheidung über einen Leistungsanspruch erfolgt grundsätzlich vorläufig, da das Einkommen für den Bewilligungszeitraum noch nicht feststeht (§41a SGB II). Als Grundlage müssen die zu erwartenden Betriebseinnahmen und -ausgaben als Selbsteinschätzung von Ihnen plausibel dargelegt und im Vordruck „Anlage EKS“ bescheinigt werden. Dies ist für den Bewilligungsabschnitt wichtig, der in der Regel 6 Monate umfasst. Da das Einkommen häufig schwankt, wird aus dem vorläufigen Gesamteinkommen des Bewilligungszeitraums ein Durchschnittseinkommen gebildet. Denn monatlich müssen gleiche Beträge bei der Berechnung der Leistungen berücksichtig werden.

                                  Abschließende Entscheidung über den Bewilligungszeitraum

                                  Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen spätestens innerhalb von zwei weiteren Monaten die endgültigen Angaben über die Einnahmen und Ausgaben inklusive aller erforderlichen Belege im Jobcenter vorgelegt werden. Grundlage für die abschließende Festsetzung sind die tatsächlichen Einnahmen im Bewilligungszeitraum abzüglich der tatsächlichen Ausgaben. Steuerliche Vorschriften werden hierbei nicht berücksichtigt.

                                  Berücksichtigt werden nur angemessene und nachgewiesene Ausgaben, die zweifelsfrei der selbständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Anders als bei der steuerlichen Gewinnermittlung, berücksichtigt der Grundsicherungsträger keine Abschreibungen oder sonstigen pauschalen steuerlichen Abzüge, sondern nur notwendige, tatsächliche Ausgaben. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen werden Ihre Leistungen für den vergangenen Bewilligungsabschnitt abschließend festgesetzt. Die Leistungen müssen dann ggf. ganz oder teilweise erstattet werden oder werden bei geringerem Einkommen nachgezahlt. 

                                  Beendigung Ihres Bezugs von Bürgergeld

                                  Gemeinsames Ziel des Leistungs- und Integrationsbereichs im Jobcenter Bonn ist es, dass Sie langfristig wirtschaftlich so erfolgreich sind, dass Sie keine Grundsicherung (Bürgergeld) mehr beziehen müssen. Dieses Ziel können wir durch regelmäßige Entwicklungsgespräche im Integrationsbereich, in der Regel alle 6 Monate, und dem Abschluss einer gemeinsamen Eingliederungsvereinbarung erreichen. Wir besprechen mit Ihnen die Angaben, die Sie anhand der Anlage EKS (Einkommen aus Selbstständigkeit) im Leistungsbereich zu Ihren Einkünften aus der Selbständigkeit abgegeben haben. Gemeinsam können wir die Teilnahme an Unterstützungsangeboten durch den Integrationsbereich, z.B. an geeigneten Maßnahmen zur Beratung und Kenntnisvermittlung, Workshops, Sprechtagen, öffentlichen Veranstaltungen, etc. vereinbaren.

                                  Wenn die Beendigung der Hilfebedürftigkeit, d.h. der Bezug von Bürgergeld, nicht erreicht werden kann bzw. die betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit ausbleibt, gilt folgendes: Sofern aus einer Gründung / bestehenden Selbständigkeit zumindest mittelfristig kein Einkommen erzielt wird, welches zur Beendigung bzw. deutlichen Verringerung der Hilfebedürftigkeit führt, wird vom Integrationsbereich die Arbeitsvermittlung wiederaufgenommen (§ 11 SGB II). Sie werden zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit aufgefordert und wir präsentieren Ihnen nach einem persönlichen Gespräch entsprechende Vermittlungsvorschläge. In diesem Fall besteht die Pflicht, sich uneingeschränkt zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen (§ 2 SGB II). Auch sind Sie dazu verpflichtet, Einladungen zu Vermittlungs- und Beratungsgesprächen nachzukommen und bei der Arbeitssuche mitzuwirken.

                                  Wichtige Unterlagen und Links

                                  Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

                                  News & Service

                                  Hinweis für Träger – Weiterbildungsmesse am 04.06.25

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