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Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn
Sie möchten Leistungen beim Jobcenter Bonn beantragen oder beziehen bereits Leistungen zur Grundsicherung (Bürgergeld)?
Dann kann es nützlich oder notwendig sein, dass Sie prüfen lassen, ob für Sie oder Ihre Familie ein Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) oder Wohngeld besteht.
Kinderzuschlag und Wohngeld sind Leistungen, die von anderen Stellen geprüft und bewilligt werden. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Hinweis zu externen Links auf dieser Internetseite:
Mit Klick auf die Links im Text verlassen Sie die Website des Jobcenters Bonn und rufen ein externes Webangebot auf. Für die Inhalte und die Richtigkeit der dortigen Informationen übernimmt das Jobcenter Bonn keine Gewährleistung.
Kinderzuschlag
Die Prüfung eines Anspruchs auf KiZ erfolgt durch die Familienkasse NRW-West in Bonn.
Mehr Informationen zum KiZ und einen KiZ-Lotsen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Wohngeld
Die Prüfung eines Anspruchs auf Wohngeld erfolgt durch die Wohngeldstelle bei der Bundesstadt Bonn – Amt für Soziales und Wohnen.
Einen Wohngeld-Rechner finden Sie auf einer Internetseite des Landes NRW.
Ob ein Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag besteht, prüfen ausschließlich die jeweils zuständigen Stellen. Diese Information soll Ihnen lediglich helfen, sich zu orientieren.
Rechner Vorabprüfung Mietangebot
Sie möchten innerhalb von Bonn umziehen oder von außerhalb nach Bonn ziehen?
Ganz wichtig: Beachten Sie bitte die Informationen auf unserer Internetseite zum Thema Umzug oder Zuzug nach Bonn.
Mit unserem Rechner Vorabprüfung Mietangebot können Sie sich im Vorfeld unverbindlich orientieren, ob die Kosten der Unterkunft für Ihre Personenanzahl passen. Die maßgebliche Prüfung nehmen wir selbst vor.











































