Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Jobcenters Bonn. Als öffentliche Stelle nach § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist das Jobcenter Bonn bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist derzeit nur teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar. Die Barrierefreiheit wird angestrebt, jedoch sind noch nicht alle Bereiche vollständig barrierefrei umgesetzt. Eine umfassende Bewertung der Barrierefreiheit ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dokumente und Downloadformate erfüllen möglicherweise nicht vollständig die Barrierefreiheitsanforderungen. Ebenso können Alternativtexte bei Bildern fehlen.

 

Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten

Zur Unterstützung von Nutzerinnen und Nutzern mit Sehbeeinträchtigungen stellt das Jobcenter Bonn ergänzend das Bedienhilfen‑Plugin „digi access“ bereit. Dieses bietet Assistenzfunktionen wie Kontrastanpassung, Schriftvergrößerung oder vereinfachte Darstellungen. Diese Funktionen dienen der Nutzungsunterstützung, ersetzen jedoch keine vollständig barrierefreie Gestaltung der Website im Sinne der BITV 2.0.

 

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Webredaktion & Kundenreaktionsmanagement:
Weiterleitung zum Eingabeformular

 

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie binnen sechs Wochen keine Rückmeldung auf Ihre Anfrage erhalten oder mit der Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bei dem/der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.