Gründe für Sanktionen vom Jobcenter
Bis zum 30.06.2022 (vor dem Sanktionsmoratorium) haben Verstöße gegen Ihre Pflichten als Leistungsbezieher/in oft dazu geführt, dass Ihre Leistungen für bis zu drei Monate um bis zu 30 Prozent des zustehenden Regelbedarfs gemindert wurden.
Beispiele für Verstöße:
- Sie lehnen eine zumutbare Arbeit ab.
- Sie erfüllen gemeinsam vereinbarte Pflichten nicht.
- Sie erfüllen die Aufgaben eines Arbeitsplatzes nicht.
- Sie melden sich ohne wichtigen Grund nicht auf eine Einladung des Jobcenters.
Meldeversäumnisse
Auch erstmalige Meldeversäumnisse fallen unter das Moratorium. Wenn Sie jedoch ohne einen wichtigen Grund wiederholt nicht auf eine Einladung reagieren, kann dieses Fehlverhalten eine Kürzung Ihrer Leistungen in Höhe von 10 % für bis zu drei Monate zur Folge haben.
Anhörung
Bevor eine Sanktion durch einen Sanktionsbescheid umgesetzt wird, erhalten Sie eine schriftliche Anhörung. Im Rahmen dieser Anhörung können Sie zu den Vorgängen Stellung nehmen und gegebenenfalls nachträglich einen wichtigen Grund nachweisen.
Beachten Sie bitte: Die Anhörung ist noch kein Sanktionsbescheid!