Teilhabechancengesetz: Neue Chancen für Langzeitarbeitslose
Sie suchen dringend Personal? Dann gehen Sie neue Wege mit „Mut zur Lücke“! Setzen Sie auf Menschen in Bonn, die langzeitarbeitslos sind, aber eine Chance für einen beruflichen (Wieder-)Einstieg suchen. Wir unterstützen Sie dabei!
Seit dem 1. Januar 2019 gibt es neue umfangreiche Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen. Konkret geht es darum, Kund/innen des Jobcenters, die bereits über einen langen Zeitraum Leistungen der Grundsicherung beziehen, einen Wiedereinstieg auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ihr Betrieb kann dafür mit einem Lohnkostenzuschuss gefördert werden (entweder nach §16i SGB II – „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ oder §16e SGB II – „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“).
Erklärfilm zum Sozialen Arbeitsmarkt (Stand: Februar 2019)
Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter
Sie wollen eine sozialversicherungspflichtige Stelle besetzen, der/die Bewerber/in hat jedoch zu wenig Erfahrung, war lange arbeitslos oder hat andere Eigenschaften, die nicht Ihren Anforderungen entsprechen? Dann wenden Sie sich gerne an das Jobcenter Bonn! Wir suchen mit Ihnen nach geeigneten Fördermöglichkeiten, um den/die Bewerber/in nachhaltig in Ihr Unternehmen zu integrieren. Dazu stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die auf jeden Einzelfall angepasst werden.
Bitte beachten Sie, dass die Förderungen zum Teil vor einem Angebot eines Arbeitsvertrages beim Jobcenter beantragt werden müssen.
Vermittlung und Förderantrag
Sie möchten gerne von den Lohnkostenzuschüssen profitieren und einen langzeitarbeitslosen Menschen einstellen?
Das Jobcenter vermittelt Ihnen geeignete Bewerber/innen und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Förderung Ihres neuen Mitarbeitenden unbedingt, bevor Sie den Arbeitsvertrag schließen.
Wir beraten und informieren Sie gerne – auch vor Ort in Ihrem Unternehmen.
Qualifizierungsmaßnahmen durch das Jobcenter
Sie stellen fest, dass dem/der Bewerber/in eine Qualifikation fehlt? Wir überlegen gemeinsam mit Ihnen und dem/der Bewerber/in, ob und welche externen Qualifizierungsmaßnahmen von uns gefördert werden können.
Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Einstellungsabsicht bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung bestätigen.
Weitere Informationen finden Sie unter „Weiterbildung“.
Praktikum für die Überprüfung der Eignung und der Fähigkeiten
Ein Praktikum ermöglicht, eine/n Bewerber/in auf die Eignung und Fähigkeiten für Ihr Unternehmen zu prüfen. Der Vorteil: Der/die Bewerber/in bleibt in dieser Zeit ggf. beim Jobcenter im Leistungsbezug und kann Kosten für die Anreise zum Praktikumsplatz geltend machen.
Sie stellen während des Praktikums fest, dass dem/der Bewerber/in bestimmte Kenntnisse oder Qualifikationen fehlen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir finden gemeinsam eine Lösung!
Bitte wenden Sie sich für die Absprache bezüglich des Praktikums an die persönliche Ansprechperson des Bewerbers/der Bewerberin.